1564 - 1566
Pedro Menéndez de Avilés (1519 - 1574), quien desde 1555 llevó varias veces de modo seguro hasta puertos españoles la flota de barcos con lingotes de plata, recomendó al Consejo de las Indias implementar varias medidas para la seguridad de las flotas navales de plata:
- Fortificación de todos los puntos de apoyo y puertos de amarre de la flota real
- Patrullaje intensivo de la Marina en el Caribe y ante la costa del Atlántico
- Sistema de flota o convoi (ver más abajo)
Auf Empfehlung von Pedro Menéndez de Avilés (1519 - 1574), der seit 1555 die Silberflotte mehrfach die Silberflotte sicher heimgebracht hatte, erlässt der Consejo de las Indias mehrere Anordnungen zur Sicherheit der Silberflotten:
-
Festungen an allen Stützpunkten und Anlaufhäfen der Flotte
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intensive Marinepatrouillen in der Karibik und vor der atlantischen Küste
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Flottensystem (Konvoisystem) (s. unten)
Para el transporte entre España y América fue finalmente implementado el sistema naval de flotas
Für den Verkehr nach Hispano-Amerika wird das Flottensystem endgültig eingeführt.
"Zu Beginn des 18. Jahrhunderts hatte das 'Flottensystem' noch
Geltung, welches im Jahre 1564 endgültig eingeführt worden war. Es legte
fest, dass jährlich zwei Flotten, die eine im April und die andere im
August, von Spanien aus nach Amerika fahren sollten. Beide Flotten nahmen
den Weg zu den Kleinen Antillen. Die Frühjahrsflotte fuhr dann über Puerto
Rico, la Española und Kuba nach Veracruz. Die Sommerflotte lief zuerst
Cartagena de Indias an und erreichte dann Puerto Bello. Beide Flotten
trafen sich im folgenden März in Havanna und traten dann gemeinsam
die Rückreise an.
Von diesem System blieben die La-Plata-Region und die südamerikanische
Pazifikküste ausgeschlossen. Seit Beginn des 17. Jahrhunderts durften
daher alle zwei Jahre zwei Schiffe von 100 Tonnen ('navios de registro'
oder 'navios de permiso') von Spanien aus Buenos Aires anlaufen. Im
allgemeinen erhielten die Gegenden des Rio de la Plata, Peru und Chile
ihre Waren über die Landenge von Panama und den Seeweg bis zum Hafen El
Callao, wo die Kaufleute von Lima sie in Empfang nahmen und
weiterverteilten.
Eine Sonderregelung galt auch für die Einwohner der Kanarischen Inseln,
welche die Erlaubnis zum Direkthandel mit Landesprodukten nach Amerika
hatten.
Da die Schifffahrt auf dem Guadalquivir mit wachsenden Schwierigkeiten
zu kämpfen hatte, erlaubte die Krone im Jahre 1519 das Befrachten und
Entladen der Schiffe im Hafen von Cádiz. Die Schiffskontrollen führten
aber Beauftragte der 'Casa de la Contratación' von Sevilla durch.
Vorübergehend hatten auch einige andere Häfen, zum Beispiel La Coruña,
Bilbao, San Sebastian, Cartagena, Malaga und andere, die Erlaubnis zum
Direkthandel mit Amerika gehabt. Dieses Privileg war ihnen entzogen
worden, weil die Schiffe dieser Städte auf der Rückreise häufig
ausländische Häfen anliefen, statt sich zur Kontrolle in Sevilla bzw.
Cádiz einzufinden. ...
Es zeigte sich mehr und mehr, dass das Flottensystem Nachteile hatte.
Es fielen besonders die hohen Frachtkosten ins Gewicht, die sehr stark
durch die hohen Gebühren beeinflusst waren, welche die Kaufleute für die
Geleitschiffe zu bezahlen hatten und die unter der Bezeichnung 'averia'
nach dem wert der Warensendungen ermittelt wurden. Hinzu kam, dass die
Flotten kaum zum festgesetzten Termin abfuhren. Als Folge hiervon litten
die Kolonialgebiete häufig entweder unter einem Über- oder Unterangebot
von Waren. Es wurden daher in zunehmendem Maße Sondergenehmigungen für
außerhalb des Flottensystems fahrende Schiffe ('Navios de permiso ' oder
'registro') erteilt, die hauptsächlich Buenos Aires und El Callao
anliefen."
[Driesch, Wilhelm von den:
Die ausländischen Kaufleute während des 18. [achtzehnten] Jahrhunderts
in Spanien und ihre Beteiligung am Kolonialhandel. -- Köln [u.a.] :
Böhlau, 1972. -- (Forschungen zur internationalen Sozial- und
Wirtschaftsgeschichte ; 3). -- Zugleich: Köln, Univ., Wirtschafts- u.
Sozialwiss. Fak., Diss. 1968. -- ISBN 3-412-92572-1. -- S. 442 - 444]
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