"Zu Beginn des 18. Jahrhunderts hatte das 'Flottensystem' noch Geltung, welches im Jahre 1564 endgültig eingeführt worden war. Es legte fest, dass jährlich zwei Flotten, die eine im April und die andere im August, von Spanien aus nach Amerika fahren sollten. Beide Flotten nahmen den Weg zu den Kleinen Antillen. Die Frühjahrsflotte fuhr dann über Puerto Rico, la Española und Kuba nach Veracruz. Die Sommerflotte lief zuerst Cartagena de Indias an und erreichte dann Puerto Bello. Beide Flotten trafen sich im folgenden März in Havanna und traten dann gemeinsam die Rückreise an.
Von diesem System blieben die La-Plata-Region und die südamerikanische Pazifikküste ausgeschlossen. Seit Beginn des 17. Jahrhunderts durften daher alle zwei Jahre zwei Schiffe von 100 Tonnen ('navios de registro' oder 'navios de permiso') von Spanien aus Buenos Aires anlaufen. Im allgemeinen erhielten die Gegenden des Rio de la Plata, Peru und Chile ihre Waren über die Landenge von Panama und den Seeweg bis zum Hafen El Callao, wo die Kaufleute von Lima sie in Empfang nahmen und weiterverteilten.
Eine Sonderregelung galt auch für die Einwohner der Kanarischen Inseln, welche die Erlaubnis zum Direkthandel mit Landesprodukten nach Amerika hatten.
Da die Schifffahrt auf dem Guadalquivir mit wachsenden Schwierigkeiten zu kämpfen hatte, erlaubte die Krone im Jahre 1519 das Befrachten und Entladen der Schiffe im Hafen von Cádiz. Die Schiffskontrollen führten aber Beauftragte der 'Casa de la Contratación' von Sevilla durch. Vorübergehend hatten auch einige andere Häfen, zum Beispiel La Coruña, Bilbao, San Sebastian, Cartagena, Malaga und andere, die Erlaubnis zum Direkthandel mit Amerika gehabt. Dieses Privileg war ihnen entzogen worden, weil die Schiffe dieser Städte auf der Rückreise häufig ausländische Häfen anliefen, statt sich zur Kontrolle in Sevilla bzw. Cádiz einzufinden. ...
Es zeigte sich mehr und mehr, dass das Flottensystem Nachteile hatte. Es fielen besonders die hohen Frachtkosten ins Gewicht, die sehr stark durch die hohen Gebühren beeinflusst waren, welche die Kaufleute für die Geleitschiffe zu bezahlen hatten und die unter der Bezeichnung 'averia' nach dem wert der Warensendungen ermittelt wurden. Hinzu kam, dass die Flotten kaum zum festgesetzten Termin abfuhren. Als Folge hiervon litten die Kolonialgebiete häufig entweder unter einem Über- oder Unterangebot von Waren. Es wurden daher in zunehmendem Maße Sondergenehmigungen für außerhalb des Flottensystems fahrende Schiffe ('Navios de permiso ' oder 'registro') erteilt, die hauptsächlich Buenos Aires und El Callao anliefen."
[Driesch, Wilhelm von den: Die ausländischen Kaufleute während des 18. [achtzehnten] Jahrhunderts in Spanien und ihre Beteiligung am Kolonialhandel. -- Köln [u.a.] : Böhlau, 1972. -- (Forschungen zur internationalen Sozial- und Wirtschaftsgeschichte ; 3). -- Zugleich: Köln, Univ., Wirtschafts- u. Sozialwiss. Fak., Diss. 1968. -- ISBN 3-412-92572-1. -- S. 442 - 444]
Von diesem System blieben die La-Plata-Region und die südamerikanische Pazifikküste ausgeschlossen. Seit Beginn des 17. Jahrhunderts durften daher alle zwei Jahre zwei Schiffe von 100 Tonnen ('navios de registro' oder 'navios de permiso') von Spanien aus Buenos Aires anlaufen. Im allgemeinen erhielten die Gegenden des Rio de la Plata, Peru und Chile ihre Waren über die Landenge von Panama und den Seeweg bis zum Hafen El Callao, wo die Kaufleute von Lima sie in Empfang nahmen und weiterverteilten.
Eine Sonderregelung galt auch für die Einwohner der Kanarischen Inseln, welche die Erlaubnis zum Direkthandel mit Landesprodukten nach Amerika hatten.
Da die Schifffahrt auf dem Guadalquivir mit wachsenden Schwierigkeiten zu kämpfen hatte, erlaubte die Krone im Jahre 1519 das Befrachten und Entladen der Schiffe im Hafen von Cádiz. Die Schiffskontrollen führten aber Beauftragte der 'Casa de la Contratación' von Sevilla durch. Vorübergehend hatten auch einige andere Häfen, zum Beispiel La Coruña, Bilbao, San Sebastian, Cartagena, Malaga und andere, die Erlaubnis zum Direkthandel mit Amerika gehabt. Dieses Privileg war ihnen entzogen worden, weil die Schiffe dieser Städte auf der Rückreise häufig ausländische Häfen anliefen, statt sich zur Kontrolle in Sevilla bzw. Cádiz einzufinden. ...
Es zeigte sich mehr und mehr, dass das Flottensystem Nachteile hatte. Es fielen besonders die hohen Frachtkosten ins Gewicht, die sehr stark durch die hohen Gebühren beeinflusst waren, welche die Kaufleute für die Geleitschiffe zu bezahlen hatten und die unter der Bezeichnung 'averia' nach dem wert der Warensendungen ermittelt wurden. Hinzu kam, dass die Flotten kaum zum festgesetzten Termin abfuhren. Als Folge hiervon litten die Kolonialgebiete häufig entweder unter einem Über- oder Unterangebot von Waren. Es wurden daher in zunehmendem Maße Sondergenehmigungen für außerhalb des Flottensystems fahrende Schiffe ('Navios de permiso ' oder 'registro') erteilt, die hauptsächlich Buenos Aires und El Callao anliefen."
[Driesch, Wilhelm von den: Die ausländischen Kaufleute während des 18. [achtzehnten] Jahrhunderts in Spanien und ihre Beteiligung am Kolonialhandel. -- Köln [u.a.] : Böhlau, 1972. -- (Forschungen zur internationalen Sozial- und Wirtschaftsgeschichte ; 3). -- Zugleich: Köln, Univ., Wirtschafts- u. Sozialwiss. Fak., Diss. 1968. -- ISBN 3-412-92572-1. -- S. 442 - 444]
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